Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim österreichischen Auftraggeber gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CI in Liquidation und MVV, , vertreten durch Mag. Margit Müller, Wirtschaftstreuhänderin, 2362 Biedermannsdorf, Klosterstraße 12, vom 23. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Eleonore Ortmayr…
…wurde und hiezu keine Honorarnote und keine Zahlungsbestätigung vorgelegt werden konnte. In den weiteren Ausführungen wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag an meinen Mandanten quasi als Beratungshonorar bezahlt worden ist. Diese Darstellung ist insofern unrichtig, als Herr B in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der E…
…Schuldschein ausgewiesenen Rückzahlungsdatum (15.11.1998) entnehmen ließe. Damit gibt dieser in eindeutiger Weise zu erkennen, dass ein Zusammenhang zwischen dem vereinbarten Beratungshonorar und dem Schuldschein sehr wohl bestehe. Allerdings vermag das Vorbringen in Bezug auf das angebliche Rückzahlungsdatum nicht zu verfangen. Für den Bw…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges vom österreichischen Unternehmen einzubehalten. Durch Artikel 7 des österreichisch-tschechoslowakischen Doppelbesteuerungsabkommens wird demgegenüber das ausschließliche Besteuerungsrecht an solchen Beratungshonoraren der CSFR zugeteilt, wenn die durch die Instruktoren erbrachte Tätigkeit nicht im Rahmen einer…
Übernimmt der Inhaber eines österreichischen Unternehmens mit Gewerbeschein für Unternehmensberatung einen Auftrag der Weltbank zur Abhaltung von Seminaren in Polen, so ist weder aus dem Weltbank-Privilegienabkommen (BGBl. Nr. 105/1949), noch aus dem Privilegienabkommen betr. die UNO-Spezialorganisationen (siehe Regierungsverordnung BGBl. Nr. 40…
Übernimmt ein (in der Schweiz ansässiger) Schweizer Staatsbürger für ein österreichisches Unternehmen eine Unternehmens-Beratungstätigkeit in Ungarn (technische Beratung, Promotion und Produktverkauf in Ungarn), dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach der geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung : Unternehmensberatung ist den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen…
Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage…
Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung…
Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für…
Wird ein bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigter österreichischer Ingenieur von einer österreichischen Transportplanungs GmbH auf Grund eines Werkvertrages für 32 Tage als Bauexperte nach Kasachstan entsandt, um dort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Beratungsunternehmen und unter teilweisem Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig…
Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…
Werden von einer österreichischen Softwareentwicklungs- und Softwareberatungsgesellschaft Außendienstmitarbeiter nach Tschechien entsandt, um dort Beratungs- und Wartungsaufträge auszuführen, dann dürfen die hiefür von der österreichischen Gesellschaft bezogenen Vergütungen nur dann einer tschechischen Besteuerung unterzogen werden, wenn das österreichische Unternehmen in Tschechien eine Betriebstätte im Sinn von…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen…
Das BM für Finanzen lässt sich bei der Abgrenzung der nach Artikel 12 DBA-Indonesien steuerabzugspflichtigen Lizenzgebühren von den nach Artikel 7 DBA-Indonesien steuerfreien Vergütungen für Dienst- und Assistenzleistungen von den Grundsätzen des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Musterabkommen leiten. Denn die…
Schließt ein österreichischer Unternehmer mit einem ausschließlich in Deutschland ansässigen Konsulenten einen Vertrag, auf Grund dessen dieser die ausländische Marktbeobachtung und ausländische Vertriebsberatung für das österreichische Unternehmen übernimmt, dann müsste für Belange des innerstaatlichen Steuerrechtes zunächst geklärt werden, ob dieser ausländische Konsulent Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich…
…Malaysien an die malaysische Betriebstätte weiterbelastet werden. Ist nach dem innerstaatlichen Recht Malaysiens in einem solchen Fall vorgesehen, dass die dem österreichischen Beratungsunternehmen von der österreichischen Kraftwerksbaugesellschaft bezahlten Beratungshonorare einer Besteuerung unterliegen, dann steht Artikel 7 des DBA-Malaysien der Geltendmachung eines solchen Besteuerungsanspruches entgegen…
…was teilweise Steuerfreistellung auf schweizerischer Seite zur Folge hätte) und weiters vorausgesetzt, dass schweizerische Ansässigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden, kann der sonst für technische Beratungshonorare vorzunehmende Steuerabzug nach § 99 EStG in Österreich unterbleiben. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: