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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 44

Inländische Personaleinschulung durch tschechoslowakisches Aufzugsunternehmen

geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/91vom 21.11.1991

Wortlaut laut Findok

  Übernimmt eine tschechoslowakische Firma die Aufgabe, bei einem österreichischen Unternehmen dessen Montagepersonal durch Entsendung von Instruktoren auf neue tschechoslowakische Aufzugstypen in Österreich einzuschulen und stellt dies eine technische Beratung dar, unterliegt das tschechoslowakische Unternehmen gemäß § 98 Z 3 EStG mit den hiefür bezogenen Vergütungen der Einkommensbesteuerung. Diese Steuer ist gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges vom österreichischen Unternehmen einzubehalten. Durch Artikel 7 des österreichisch-tschechoslowakischen Doppelbesteuerungsabkommens wird demgegenüber das ausschließliche Besteuerungsrecht an solchen Beratungshonoraren der CSFR zugeteilt, wenn die durch die Instruktoren erbrachte Tätigkeit nicht im Rahmen einer österreichischen Betriebstätte des tschechoslowakischen Unternehmens ausgeführt wird. Das österreichische Unternehmen ist berechtigt, diese Abkommensbestimmung unmittelbar bei der Auszahlung der Vergütungen anzuwenden und den Steuerabzug zu unterlassen, vorausgesetzt, dass es den Nachweis über das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dass die Vergütungen tatsächlich einer in der CSFR ansässigen Person zufließen. Dieser Ansässigkeitsnachweis kann gemäß Abs. 5 des Erlasses des BMF vom 20. Dezember 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, durch eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erbracht werden. 21. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeratungsleistungenBeratungshonorareAnsässigkeitsbestätigungInlandsbetriebstätteSteuerabzugAbzugssteuerAbzugsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4702/2-IV/4/91
Stammnummer
18584
Gültig
21.11.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF