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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 727

Einschaltung eines Konsulenten in Hongkong für Geschäftsanbahnung in Asien

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/74/1-IV/4/95vom 12.10.1995

Wortlaut laut Findok

  Beauftragt ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Denn nur "Einkünfte aus kaufmännischer Beratung im Inland" sind gemäß § 99 in Verbindung mit § 98 Z 3 EStG. dem 20%igen Steuerabzug unterworfen. Eine Beratung wird nur insoweit "im Inland" erbracht, als sich der beratende Konsulent hiezu physisch auf österreichischem Staatsgebiet aufhält. Eine andere Betrachtung wäre allerdings dann anzustellen, wenn der Konsulent aus steuerlicher Sicht als Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens anzusehen wäre. Denn diesfalls wäre die inländische Steuerpflicht nicht nur mit der inländischen Arbeitsausübung, sondern auch mit der inländischen Verwertung (nämlich durch das beratene inländische Unternehmen) verknüpft. 12. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonsulentBeratungsleistungenBeratungsvertragBeratungshonorareAbzugsbesteuerungDienstverhältnisArbeitsortDienstvertrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/74/1-IV/4/95
Stammnummer
16899
Gültig
12.10.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF