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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 576

Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit

geltende FassungEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/95vom 07.02.1995

Wortlaut laut Findok

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese Aufenthaltsfrist wird bei Zusammenrechnung aller Aufenthaltszeiten offenkundig überschritten. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DienstvertragKonsulentDienstnehmerentsendungArbeitskräfteentsendung183-Tages-Frist183-Tage-KlauselBeratungsvertragBeratungshonorareBeratungsleistungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 53/5/1-IV/4/95
Stammnummer
17326
Gültig
07.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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