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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 236

Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien

geltende FassungEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/93vom 27.02.1993

Wortlaut laut Findok

  Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LizenzgebührBeratungsleistungenBeratungshonorareAssistenzleistung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 151/111/1-IV/4/93
Stammnummer
18146
Gültig
27.02.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 236 — Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien · RIS AI