Findok · EAS-Auskünfte
EAS 236
Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien
geltende FassungEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/93vom 27.02.1993
Wortlaut laut Findok
Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die
Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom
Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden
steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer
Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische
Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage
nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als
quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein.
27. Februar
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 151/111/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18146
- Gültig
- 27.02.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF