Findok · EAS-Auskünfte
EAS 760
Mitglied des Beirates einer deutschen GesmbH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskunftB 3593/2/1-IV/4/95vom 21.11.1995
Wortlaut laut Findok
Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit
der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht
Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16
des OECD-Musterabkommens.
Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur
für beaufsichtigende Tätigkeiten bei "Gesellschaften" (im Sinn von
Artikel 3 OECD-MA), sonach nur für Tätigkeiten bei juristischen
Personen.
Vergütungen, die ein nach Österreich zugezogenes
Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)
für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht,
fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund
dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen; es
spricht vieles dafür, dass eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich
der österreichischen Rechtsordnung entweder als eine freiberufliche
Tätigkeit (Unternehmensberatung) oder als gewerbliche Tätigkeit
einzustufen ist; in beiden Fällen wäre eine Steuerfreistellung in
Österreich nur insoweit gerechtfertigt, als die Vergütungen auf eine
Tätigkeit entfallen, die einer deutschen "ständigen Einrichtung" (Art.
8 Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen
ist; dies wäre zB der Fall, wenn dem Beiratsmitglied in den Räumen der
KG ein Arbeitszimmer dauerhaft zur ausschließlichen Verfügung
überlassen ist.
21. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
SteuerfreistellungBeratungsleistungenBeratungshonorarefreier BerufGewerbebetriebfeste Geschäftseinrichtungfeste EinrichtungenAufsichtsrat
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3593/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16711
- Gültig
- 21.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF