…GenossenschaftsG bestellten Aufsichtsräte. Darüber hinaus werden aber auch alle Personen von diesem Begriff erfasst, die auf Grund von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften oder von Bestimmungen der Satzung (des Gesellschaftsvertrages) durch einen Beschluss der zuständigen Organe mit der Überwachung der Geschäftsführung einer juristischen Person beauftragt sind. Aufsichtsratsmitglieder sind…
18.1.721.1.7 Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) Rz 1265: Vom teilweisen Abzugsverbot sind alle Körperschaften ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, ohne Rücksicht, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzurichten, oder ob sie diesen freiwillig errichten. Es gilt daher ua…
6.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern Rz 846: Steuerfrei sind die Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates oder von anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Die - die Überwachung der Geschäftsführung bezweckenden - Aufgaben des begünstigten Personenkreises ergeben sich aus einschlägigen gesetzlichen Vorschriften…
…Jänner 2003 im Ruhestand. In den Streitjahren erzielte er neben seinen nichtselbständigen Einkünften (als Beamter im Ruhestand) auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Aufsichtsrat einer in K ansässigen Beteiligungs- und VerwaltungsgmbH. Überdies bezog er bis einschließlich 2003 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer atypisch stillen Beteiligung…
…juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden". Daraus folgt, dass die an die deutschen KG-Aufsichtsräte gezahlten Vergütungen zwar nach inländischem Recht als durch inländische Tätigkeitsausübung (gegebenenfalls auch durch inländische Verwertung) erzielte Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 2…
…für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD-Musterabkommen abweichende Artikel 11 DBA-BG - dass diese Bezüge im Ansässigkeitsstaat, sonach in Österreich zu versteuern und folglich in Bulgarien von der Besteuerung freizustellen sind. Besteht Bulgarien darauf, die Aufsichtsratsbezüge dennoch einer 30…
…die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Funktion des Aufsichtsrates nicht der österreichischen Konzerngesellschaft…
Übt eine in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer…
…über die Schlussbesprechung vom 7. Dezember 2005 dargestellt wurden: Von der Bw. seien im Jahr 2001 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 18.022,86 an die X.- AG gezahlt worden. Darin seien Sitzungsgelder in Höhe von € 581,38 enthalten. In den Dienstverträgen von Führungskräften…
…Juli 2005 dargestellten, Feststellungen getroffen: Von der Bw. seien in den Jahren 2000 und 2001 jeweils € 9.592,81 als Aufsichtsratsvergütungen an die X.- AG gezahlt worden. Darin seien Sitzungsgelder in Höhe von € 872,07 jährlich enthalten. In den Dienstverträgen von Führungskräften der…
…worden. In der Beilage zur Erklärung für das Jahr 2002 würden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 0 € (Kilometergeld im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit bei der Fernwärme 368,27 € abzüglich Kilometergeld für 1034,50 gefahrene Kilometer) und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufscheinen…
…festgestellt, dass der Bw. aufgrund seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat bei der Firma A im Jahre 2001 S 100.000,00 (€ 7.267,28) und aufgrund derselben Tätigkeit im Jahre 2001 von der Firma B S 30.000,00 (€ 2.180,19) bezogen hätte…
…Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird, wird kann nicht mit der seinerzeitigen österreichischen Aufsichtsratsabgabe verglichen werden, die neben der persönlichen Einkommensteuer als objektbezogene Sachsteuer erhoben worden ist. Anders als im Fall der österreichischen Aufsichtsratsabgabe wird durch …
Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…
…des Bw. bei der Firma B sei zu erläutern, die Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Lage der Firma B seien darzustellen. Die Zahlungsverpflichtung als Aufsichtsrat der Firma A sei aufzuklären. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2003 brachte der Bw. folgende Stellungnahme zum Vorhalt vom 12. November 2003…
…flossen im streitgegenständlichen Jahr 2005 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionsbezüge) auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates für mehrere Institutionen zu. Diese Einnahmen ermittelte er wie in der Beilage zur am 31.01.2007 beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…Dienstverhältnisses bzw. seiner Geschäftsführer-Tätigkeiten darf der Bw. keinerlei andere selbständigen Erwerbstätigkeiten ausüben. Die Entgelte für Tätigkeiten, die der Bw. z.B. als gerichtlich beeideter Sachverständiger, Aufsichtsrat, Funktionär bei der K. W. usw. bezieht, müssen gemäß Punkt 7. daher in die xy-G. GmbH einfließen…
Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…
…bei, worin er seinen Rücktritt als Vorstand der IAG erklärte, da es ihm unmöglich sei, seinen Aufgaben nachzukommen. In der mündlichen Verhandlung legte der Bw. Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Aufsichtsratsmitgliedes der IAG vor, in welchen diese bestätigten, dass der Bw. dass der Bw. Anfang…
…den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B, als Aufsichtsratsvorsitzender der C, als Versicherungsvertreter sowie als Ortsvorsteher tätig. Für die Jahre 1998 und 1999 reichte er am 15.9.2000 die Einkommensteuererklärungen samt Beilagen sowie am selben Tag, dem 15.9…