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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2982

Aufsichtsratsbezüge aus Bulgarien nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1572-IV/4/2008vom 11.06.2008

Wortlaut laut Findok

Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst dann, wenn dieser österreichische Wohnsitz nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden sollte. Ist daher ein Steuerpflichtiger mit österreichischem Wohnsitz nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft (unter Aufgabe der bulgarischen Staatsbürgerschaft) weiterhin für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD-Musterabkommen abweichende Artikel 11 DBA-BG - dass diese Bezüge im Ansässigkeitsstaat, sonach in Österreich zu versteuern und folglich in Bulgarien von der Besteuerung freizustellen sind. Besteht Bulgarien darauf, die Aufsichtsratsbezüge dennoch einer 30-prozentigen Quellenbesteuerung zu unterziehen, dann wird zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium für Finanzen, 11. Juni 2008

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitAufsichtsratstätigkeitAufsichtsratsvergütungenMittelpunkt der LebensinteressenLebensmittelpunkt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1572-IV/4/2008
Stammnummer
35866
Gültig
11.06.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF