18.1.721.1.7 Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) Rz 1265: Vom teilweisen Abzugsverbot sind alle Körperschaften ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, ohne Rücksicht, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzurichten, oder ob sie diesen freiwillig errichten. Es gilt daher ua…
…Tätigkeit ist es unbeachtlich, von wem der Steuerpflichtige entsendet worden ist und wessen Interessen er im Aufsichtsrat vertritt. Zur Abzugsfähigkeit der Aufsichtratsvergütungen bei der Gesellschaft siehe KStR 20012013 Rz 12001265 f und Rz 1201. Der Auslagenersatz, den in den Aufsichtsrat entsendete Arbeitnehmervertreter nach § 110 ArbVG…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über einer schweizerische Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16…
…über die Schlussbesprechung vom 7. Dezember 2005 dargestellt wurden: Von der Bw. seien im Jahr 2001 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 18.022,86 an die X.- AG gezahlt worden. Darin seien Sitzungsgelder in Höhe von € 581,38 enthalten. In den Dienstverträgen von Führungskräften…
…Juli 2005 dargestellten, Feststellungen getroffen: Von der Bw. seien in den Jahren 2000 und 2001 jeweils € 9.592,81 als Aufsichtsratsvergütungen an die X.- AG gezahlt worden. Darin seien Sitzungsgelder in Höhe von € 872,07 jährlich enthalten. In den Dienstverträgen von Führungskräften der…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…
Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst…
…das Aufsichtsorgan für andere unternehmerische Tätigkeiten erhält, die nicht der Überwachung der Geschäftsführung dienen (zB Konsulententätigkeit). Beispiel: Ein dem Aufsichtsrat einer AG angehöriger Rechtsanwalt erstellt ein Rechtsgutachten für den Aufsichtsrat und erhält dafür neben seinen Aufsichtsratsvergütungen ein gesondertes Honorar. Insgesamt erzielt der Rechtsanwalt 70% seiner…
Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996…
…GenossenschaftsG bestellten Aufsichtsräte. Darüber hinaus werden aber auch alle Personen von diesem Begriff erfasst, die ... mit der Überwachung der Geschäftsführung einer juristischen Person beauftragt sind. Auch abkommensrechtlich gilt die Zuteilungsregel für Aufsichtsratsvergütungen (Art. 16 Abs. 1 DBA-D) nur für Aufsichtsräte bei Kapitalgesellschaften, weil der…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…
Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…
…Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz Anwendung. Die Einkünfte des Verwaltungsratsvorsitzenden fallen sonach unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 des DBA-Schweiz; gemäß der in AÖFV.Nr…
In EAS 2936 wurde die Auffassung vertreten, dass die in der Schweiz vorgenommene Besteuerung der Verwaltungsratsbezüge eines Verwaltungsrates einer schweizerischen Konzerngesellschaft, der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in…
…EStG. im Steuerabzugsweg geltend zu machen; denn nach Auffassung des BM für Finanzen muss der in dieser Gesetzesbestimmung verwendete Begriff "Aufsichtsratsvergütungen" in weitem Sinn verstanden werden : er umfasst alle Vergütungen, die die auf selbständiger Basis tätigen Mitglieder von Aufsichtsorganen juristischer Personen in Österreich beziehen. Denn…
Übt eine in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer…
…österreichischen Abzugssteuern zu verlangen. Nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensrechtslage kann dies die folgenden Einkünfte betreffen: 1. Dividenden im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 2. Lizenzgebühren im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 3. Aufsichtsratsvergütungen 4. Arbeitskräftegestellungsvergütungen 5. Einkünfte von Schriftstellern 6. Einkünfte von Vortragenden 7. Einkünfte von Künstlern…