Findok · EAS-Auskünfte
EAS 248
Aufsichtsratstätigkeit bei einem russischen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/13/1-IV/4/93vom 15.03.1993
Wortlaut laut Findok
Übt eine in Österreich
ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen
Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den
Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR
Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die
Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland
erfordert.
15.
März 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 1 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1999/13/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18162
- Gültig
- 15.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF