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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 248

Aufsichtsratstätigkeit bei einem russischen Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/13/1-IV/4/93vom 15.03.1993

Wortlaut laut Findok

Übt eine in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer in Russland erfordert. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

183-Tage-Frist183-Tage-KlauselAufsichtsrat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 1999/13/1-IV/4/93
Stammnummer
18162
Gültig
15.03.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF