RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1989

Mitglieder des Beirates einer schweizerischen GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftD 332/2-IV/4/02vom 29.01.2002

Wortlaut laut Findok

  Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag ein "Beirat" mit überwachender Funktion eingerichtet und nimmt weiters die Schweiz eine Besteuerung auf der Grundlage von Artikel 16 des Abkommens vor, dann wird auf österreichischer Seite im Allgemeinen (d.h. wenn kein Fall einer Steuerumgehung vorliegt, zB nach Art des vom VwGH am 8.3.1972 unter Zl. 72/14/185 entschiedenen Falles oder weil der Beirat in Wahrheit funktionslos ist) korrespondierend hierzu Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 23 des Abkommens zu gewähren sein. 29. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Aufsichtsratüberwachende Funktion als AufsichtsratSteuerumgehung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 332/2-IV/4/02
Stammnummer
2046
Gültig
29.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF