Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1790
Steuerabzugspflicht für Beratungshonorare nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftN 8/1-IV/4/01vom 08.02.2001
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend
für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig,
unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim
österreichischen Auftraggeber gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG dem
Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich
eine Betriebstätte unterhält. Der inländische
Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das
DBA-Deutschland bestätigt.
Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung
einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das
DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung in Österreich, sodass diesfalls der
Steuerabzug unterbleiben kann, falls ausreichende Nachweise über diese
abkommensgemäße Steuerfreistellungsverpflichtung vorliegen. Von
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem das Vorhandensein einer deutschen
Ansässigkeitsbescheinigung des Konsulenten.
8. Februar
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 8/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 24644
- Gültig
- 08.02.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF