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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1790

Steuerabzugspflicht für Beratungshonorare nach Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftN 8/1-IV/4/01vom 08.02.2001

Wortlaut laut Findok

    Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim österreichischen Auftraggeber gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt. Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung in Österreich, sodass diesfalls der Steuerabzug unterbleiben kann, falls ausreichende Nachweise über diese abkommensgemäße Steuerfreistellungsverpflichtung vorliegen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem das Vorhandensein einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung des Konsulenten. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Konsulentenhonorarberatende TätigkeitSteuerfreistellungAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
N 8/1-IV/4/01
Stammnummer
24644
Gültig
08.02.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF