Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1127
Inanspruchnahme österreichischer Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem malaysischen Kraftwerksbau
geltende FassungEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/97vom 11.08.1997
Wortlaut laut Findok
Wirkt eine österreichische
Kapitalgesellschaft an der Errichtung eines Kraftwerksbaues in Malaysien unter
Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und nimmt sie von
einem ebenfalls in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten
österreichischen Beratungsunternehmen Leistungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit den malaysischen Betriebstättenfunktionen in Anspruch,
dann müssen diese Fremdleistungskosten auf der Grundlage von Artikel 7 Abs.
3 DBA-Malaysien an die malaysische Betriebstätte weiterbelastet
werden.
Ist nach dem innerstaatlichen Recht Malaysiens in einem
solchen Fall vorgesehen, dass die dem österreichischen Beratungsunternehmen
von der österreichischen Kraftwerksbaugesellschaft bezahlten
Beratungshonorare einer Besteuerung unterliegen, dann steht Artikel 7 des
DBA-Malaysien der Geltendmachung eines solchen Besteuerungsanspruches entgegen;
denn das Beratungsunternehmen verfügt über keine Betriebstätte in
Malaysien und darf folglich keiner malaysischen Besteuerung ausgesetzt werden,
auch nicht im Steuerabzugsweg.
Eine Berufung auf Artikel 21 des Abkommens wäre im
gegebenen Zusammenhang verfehlt. Denn diese Bestimmung käme nur dann zum
Zug, wenn es um die Besteuerung von im Abkommen nicht besonders geregelten
Einkünften geht. Es kann aber nicht ernstlich behauptet werden, die
Unterhändler eines DBA hätten für Unternehmensgewinne einer
Kapitalgesellschaft keine Abkommensregelung getroffen.
11. August
1997
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA MAL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Malaysia (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 664/1990
BeratungsleistungenKapitalgesellschaftBetriebstätteAuslandsbetriebstätteSteuerabzugBeratungshonorareBesteuerungsanspruch
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 1/4-IV/4/97
- Stammnummer
- 14194
- Gültig
- 11.08.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF