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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 148

Inländische Fortbildungskurse ausländischer Veranstalter

geltende FassungEAS-AuskunftF 1559/1/1-IV/4/92vom 28.08.1992

Wortlaut laut Findok

Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6 Monate von dem ausländischen Veranstalter genutzt werden), ist das ausländische Unternehmen gemäß Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die in Österreich erzielten Umsätze unterliegen jedoch der österreichischen Umsatzsteuerpflicht. Werden Vortragende auf Werkvertragsbasis (nicht durch Dienstvertrag) engagiert und nach Österreich entsandt, unterliegen auch die Vortragenden nach inländischem Steuerrecht sowohl hinsichtlich der dabei erzielten Einkünfte als auch hinsichtlich der erzielten Umsätze der inländischen Besteuerung. Auf Grund der meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen kann der ausländische Vortragende aber eine Entlastung von der Einkommensbesteuerung verlangen (dies gilt allerdings nicht für eine Unterrichtstätigkeit der in Deutschland ansässigen Vortragenden; ferner würde für die in den USA ansässigen Vortragenden das inländische Besteuerungsrecht wieder aufleben, wenn der Gegenwert der Vergütungen den Jahresbetrag von 3.000 US-Dollar überschreitet). Hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden. 28. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeInlandsbetriebstätteFreistellungSteuerfreistellungDauerhaftigkeitständige Geschäftseinrichtungdauerhafte GeschäftseinrichtungWerkvertragVortragenderSteuerentlastungSteuerbefreiungunterrichtende Tätigkeitfeste Einrichtungenfeste örtliche Einrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 1559/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18372
Gültig
28.08.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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