Findok · EAS-Auskünfte
EAS 114
Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/92vom 06.04.1992
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein in Österreich
ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG
über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG
vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen
GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor
erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG
bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen
Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die
Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH
angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf
deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde.
Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die
vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten
Büroräume als Betriebstätte des österreichischen
Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6
Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der
Fall.
6. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeGeschäftsführervergütungGeschäftsführerGeschäftsführerbezügeVerrechnungspreisebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenAuslandsbetriebstättefeste Einrichtungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 2825/4/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18543
- Gültig
- 06.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF