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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 114

Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG

geltende FassungEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/92vom 06.04.1992

Wortlaut laut Findok

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeGeschäftsführervergütungGeschäftsführerGeschäftsführerbezügeVerrechnungspreisebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenAuslandsbetriebstättefeste Einrichtungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 2825/4/1-IV/4/92
Stammnummer
18543
Gültig
06.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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