…Anteilsinhaber sind, können Zuschläge aufgrund folgender Kriterien gerechtfertigt sein: Höherer Ausbildungsstand, unterschiedlicher Arbeitseinsatz, höheres Ansehen des leitenden Geschäftsführers, umfassender Verantwortungsbereich. Außerbetriebliche Gesichtspunkte (Vergütungen, die gleichartige fremde Betriebe leisten - Vergleichsmöglichkeit nur bei Wahrung des Steuergeheimnisses). Gutachten (von Industrie und Handelskammern) und Gehaltsstudien (zB von Unternehmen, die…
9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus…
…zB wenn die volle oder überwiegende Arbeitskraft für die Tätigkeit in der Stiftung eingesetzt wird), liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. 15.4.5.13 Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 984: Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die zu nicht mehr als 25 % am Grund- oder Stammkapital beteiligt sind…
12.8.14 Geschäftsführerhaftung Rz 896a: Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).
…Gesellschafter-Geschäftsführer sind ebenso strenge Maßstäbe wie für die Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen anzulegen (VwGH 15.3.1995, 94/13/0249; VwGH 14.4.1993, 91/13/0194); sie sind insbesondere auch für Rechtsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem Ein-Mann-Gesellschafter (Geschäftsführer…
Unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Fahrrädern (zB an selbständig tätige Vertreter oder Geschäftsführer gemäß § 22 Z 2 EStG 1988). Rz 1069: Wird einem Steuerpflichtigen, der eine (verkaufs)beratende Tätigkeit oder eine Tätigkeit nach § 22 Z 2 EStG 1988 selbständig ausübt, ein Kraftfahrzeug, ein Kraftrad…
Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…
…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…
…Lebensmittelpunkt in Japan bleibt, in Österreich temporär einen Wohnsitz und baut sie hier als unselbständig tätiger, nicht beteiligter Geschäftsführer den Betrieb einer österreichischen GmbH auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen Unternehmens unselbständig tätig ist, stellt sich die Frage…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
Wird ein Dienstnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft auch mit der Geschäftsführung der österreichischen Tochtergesellschaft betraut, dann muss für die Beurteilung der hiermit verbundenen steuerlichen Fragen zunächst der maßgebende Sachverhalt einwandfrei geklärt werden. Als Hilfestellung für die Sondierung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten wird auf den in SWI…
Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
…sodass auftretende Besteuerungskonflikte auf österreichischer Seite erforderlichenfalls durch Maßnahmen gemäß § 48 BAO beseitigt werden müssten. Die hier entscheidende Frage, ob der Geschäftsführer einer österreichischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH "dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen ist", ist eine Sachverhaltsfrage, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste…
…€ 166.513,07 aushaften, deren Einbringung bisher vergeblich versucht worden sei. Es sei daher beabsichtigt, sie als Geschäftsführerin dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn sie könne beweisen, dass sie ohne ihr Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu…
…Die GmbH betrieb im maßgeblichen Zeitraum 2011 bis 2017 eine Agentur im Bereich der 24-Stunden-Personenbetreuung für betreuungs- und pflegebedürftige Personen. Der Beschwerdeführer war selbständig vetretungsbefugter Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH. Die GmbH schloss schriftliche Vermittlungsverträge mit den betreuten Personen bzw. deren Angehörigen ab…
…€ 57.643,91 aushaften, die infolge einer Insolvenz uneinbringlich seien. Es sei daher beabsichtigt, ihn als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn er könne beweisen, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen…
…Mai 2021: Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 3. Mai 2021 als abgabenrechtlich verantwortlichen Geschäftsführer der Firma ***1*** GmbH für offene aushaftende Abgabenschulden in Höhe von Euro 67.136,82 zur Haftung gemäß § 9 BAO heran. Die haftungsgegenständlichen Abgaben setzten sich wie folgt…
…geb. 1986, schuldig erkannt, er habe in Wien als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der **F** GmbH, Zweigniederlassung in Österreich, vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 01/2019 in Höhe von € 199,42 Umsatzsteuer 02/2019 in Höhe von € 16.845,74…
Die unveränderten Verfahrenskosten von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist…
… 80 BAO als damaliger Geschäftsführer der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 207.241,18 zur Haftung herangezogen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Lohnsteuer | 2020 | 1.606,56 | 15.01.2021 | Dienstgeberbeitrag |…