Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2046
Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/02vom 29.04.2002
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein in
Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die
Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH
und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate
jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der
verbleibenden Zeit für die österreichische Gesellschaft im Ausland
tätig, dann sind seine Bezüge in einen auf die Inlands- und auf die
Auslandstätigkeit entfallenden Teil zu trennen. Denn gemäß
Artikel 15 DBA-Großbritannien dürfen bei einer in
Großbritannien ansässigen Person nur jene Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit in Österreich besteuert werden, die auf eine
in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (der Auslandsteil der
Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben,
wenn der Geschäftsführer in England nur auf "Remittance-Basis"
besteuert würde, dh. nur mit den nach Großbritannien
überwiesenen Beträgen dort steuerlich erfasst würde; siehe Art. 3
Abs. 2 DBA-Großbritannien).
Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung,
die Arbeit eines Geschäftsführers werde am Sitz der GmbH ausgeübt
(BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68) wurde von dem Gerichtshof im Jahr 1994
wieder verworfen (BFH 05.10.1994, BStBl II 1995, 95). Daher wird auch die in EAS
346 vom 3. Dezember 1993 im Verhältnis zu Großbritannien vertretene
Auffassung nicht mehr aufrechterhalten (und zwar weder in Bezug auf den Ort der
Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung noch
hinsichtlich der - den vorliegenden Fall eines Fremdgeschäftsführers
nicht betreffenden - DBA-Qualifizierung von
Gesellschaftergeschäftsführerbezügen; siehe zu diesem zweiten
Aspekt EAS 1671).
29. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 3 Abs. 2 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 760/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33458
- Gültig
- 29.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF