RIS AI

Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 670

9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988)

geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 15.12.2020

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Wortlaut laut Findok

9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 zweiter Teilstrich, gegeben. Bei einer geringeren Beteiligung liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die allgemeinen Merkmale eines Dienstverhältnisses erfüllt sind (siehe Rz 984). Die Vereinbarung einer so genannten Sperrminorität steht einem Dienstverhältnis nur dann nicht entgegen, wenn es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt (VwGH 19.05.2020, Ra 2018/13/0061). Diesfalls liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988 vor. Bei Bezügen aus einer Firmenpension für die ehemalige Geschäftsführertätigkeit ist § 22 Z 2 EStG 1988 zu beachten (siehe EStR 2000 Rz 5276 und 5277). Siehe auch Beispiel Rz 10670.

Normen und Schlagworte

Gesellschafter GeschäftsführerGeschäftsführerGesellschafterwesentlich beteiligter Gesellschafter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.951.634
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
Gültig
15.12.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF