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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 346

Britische Gesellschaftergeschäftsführer inländischer Sitzgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1236/7/2-IV/4/93vom 03.12.1993

Wortlaut laut Findok

Gründet ein Londoner Geschäftsmann unter Übernahme der Geschäftsführerfunktion für Barter-Geschäfte mit osteuropäischen Staaten in Österreich eine Sitz-GesmbH, die weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal in Österreich verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird hinsichtlich der von der GesmbH an ihren in London ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlten Geschäftsführerbezüge inländische Steuerpflicht gegeben sein. Denn selbst wenn der britische Geschäftsmann in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügt und die Aufenthalte in Österreich die 6-Monatsfrist des § 26 BAO nicht überschreiten, wird auf der Grundlage von § 98 EStG eine inländische beschränkte Steuerpflicht gegeben sein. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet (AÖF Nr. 153/1992). Diese Auffassung würde - sofern sich nicht im Rahmen von Verständigungsverfahren andere Auslegungserfordernisse ergeben - auch im Verhältnis zu Großbritannien angewendet werden, so dass der innerstaatlich gegebene Besteuerungsanspruch auch zwischenstaatlich aufrechtzuerhalten ist, soweit die Bezüge auf Tätigkeiten entfallen, die in Österreich ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägige Judikatur des BFH und des VwGH verwiesen, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GeschäftsführerGesellschafter-GeschäftsführerGeschäftsführertätigkeitGeschäftsführervergütung6-Monats-Frist6-Monats-Grenze

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1236/7/2-IV/4/93
Stammnummer
17926
Gültig
03.12.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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