Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1188
Consultingvertrag mit einem US-Spezialitätenrestaurantbetreiber
geltende FassungEAS-AuskunftK 385/2-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Schließt eine österreichische
Kapitalgesellschaft mit einer US-Kapitalgesellschaft, die mehrere
Spezialitätenrestaurants betreibt, eine Consultingvereinbarung ab, auf
Grund der die österreichische Gesellschaft bei der Führung eines
derartigen Restaurants unterstützt wird (Konzeption und Planung des
inländischen Spezialitätenrestaurants, zweijährige
Einschulungszeit des Personals, halbjährliche Sonderberatungstermine) und
werden in Erfüllung dieser Assistenzleistung Dienstnehmer der
US-Gesellschaft nach Österreich entsandt, dann ist zunächst
festzustellen, ob der US-Gesellschaft hiebei Räumlichkeiten zur
Verfügung gestellt werden, die als Betriebsstätte der US-Gesellschaft
in Österreich anzusehen sind. Dies wäre z.B. der Fall, wenn dem nach
Österreich entsandten Küchenchef in den Räumlichkeiten der
österreichischen Gesellschaft ein besonderer Raum zu seiner Nutzung
überlassen würde. Sollte dies der Fall sein, dann würde damit die
US-Gesellschaft in die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in
Österreich eintreten.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann dürfen die vom
österreichischen Restaurantbetreiber an die US-Gesellschaft zu leistenden
Consultingvergütungen gemäß Art. III DBA-USA in Österreich
nicht besteuert werden.
Die Arbeitslöhne, die von der US-Gesellschaft (oder in
ihrem Auftrag und daher in Anrechnung auf die zu leistende
Consultingvergütung von dem österreichischen Restaurant) an die nach
Österreich entsandten Dienstnehmer gezahlt werden, sind ebenfalls in
Österreich von der Besteuerung freizustellen, vorausgesetzt,
dass,
die
entsandten Mitarbeiter in den USA ansässig sind und
ihre
Aufenthaltsdauer in Österreich 6 Monate nicht übersteigt, sodass keine
"Doppelansässigkeit" (unbeschränkte Steuerpflicht in den USA und
gemäß
§ 26 BAO auch in Österreich)
eintritt.
1.
Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
ConsultingleistungenDienstnehmerentsendungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBetriebstätteSteuerfreistellungArbeitslohn6-Monats-GrenzeDoppelansässigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 385/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 13826
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF