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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1188

Consultingvertrag mit einem US-Spezialitätenrestaurantbetreiber

geltende FassungEAS-AuskunftK 385/2-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Kapitalgesellschaft, die mehrere Spezialitätenrestaurants betreibt, eine Consultingvereinbarung ab, auf Grund der die österreichische Gesellschaft bei der Führung eines derartigen Restaurants unterstützt wird (Konzeption und Planung des inländischen Spezialitätenrestaurants, zweijährige Einschulungszeit des Personals, halbjährliche Sonderberatungstermine) und werden in Erfüllung dieser Assistenzleistung Dienstnehmer der US-Gesellschaft nach Österreich entsandt, dann ist zunächst festzustellen, ob der US-Gesellschaft hiebei Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die als Betriebsstätte der US-Gesellschaft in Österreich anzusehen sind. Dies wäre z.B. der Fall, wenn dem nach Österreich entsandten Küchenchef in den Räumlichkeiten der österreichischen Gesellschaft ein besonderer Raum zu seiner Nutzung überlassen würde. Sollte dies der Fall sein, dann würde damit die US-Gesellschaft in die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich eintreten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann dürfen die vom österreichischen Restaurantbetreiber an die US-Gesellschaft zu leistenden Consultingvergütungen gemäß Art. III DBA-USA in Österreich nicht besteuert werden. Die Arbeitslöhne, die von der US-Gesellschaft (oder in ihrem Auftrag und daher in Anrechnung auf die zu leistende Consultingvergütung von dem österreichischen Restaurant) an die nach Österreich entsandten Dienstnehmer gezahlt werden, sind ebenfalls in Österreich von der Besteuerung freizustellen, vorausgesetzt, dass, die entsandten Mitarbeiter in den USA ansässig sind und ihre Aufenthaltsdauer in Österreich 6 Monate nicht übersteigt, sodass keine "Doppelansässigkeit" (unbeschränkte Steuerpflicht in den USA und gemäß § 26 BAO auch in Österreich) eintritt. 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ConsultingleistungenDienstnehmerentsendungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBetriebstätteSteuerfreistellungArbeitslohn6-Monats-GrenzeDoppelansässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 385/2-IV/4/97
Stammnummer
13826
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF