Findok · EAS-Auskünfte
EAS 150
Inländische Dreharbeiten eines US-Kameramannes
geltende FassungEAS-AuskunftSt 1236/1/2-IV/4/92vom 21.07.1992
Wortlaut laut Findok
Für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen
eines in den USA ansässigen Kameramannes, der gelegentlich auf Grund von
Werkverträgen mit einem österreichischen Unternehmen, im Inland an
Filmdreharbeiten mitwirkt, ist zunächst zu entscheiden, ob seine
Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch)
einzustufen ist. Im Allgemeinen wird die Tätigkeit - ähnlich wie bei
Fotographen - als gewerblich zu sehen sein. Nur in besonders gelagerten
Fällen, wenn die Tätigkeit nach eigenschöpferischen
Gestaltungsprinzipien erfolgt, die für ein Filmkunstwerk charakteristisch
sind (Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH 7.2.1990, 89/13/0038, in dem die
Tätigkeit eines Fotographen als künstlerisch gewertet wurde) wäre
eine Wertung als freiberufliche Tätigkeit denkbar. Diese Frage wäre im
Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Ein in den USA ansässiger
gewerblich
tätiger Kameramann ist gemäß Artikel III DBA-USA in
Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn ihm für seine
Tätigkeit keine inländische Betriebstätte zur Verfügung
steht. Das Mitwirken an den Dreharbeiten begründet für sich allein
noch keine Betriebstätte; werden ihm Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt, dann wird eine inländische Betriebstätte im Sinn des
Abkommens erst ab einer Dauer von 6 Monaten angenommen.
Ein in den USA ansässiger
freiberuflich
tätiger Kameramann unterliegt hingegen nach Artikel X DBA-USA in
Österreich der Besteuerung, wenn seine Vergütungen (pro Jahr) den
Gegenwert von 3.000 US-Dollar überschreiten. Das österreichische
filmproduzierende Unternehmen wäre in diesem Fall gemäß
§
99 Z 1 EStG zur Einbehaltung einer 20-prozentigen Abzugssteuer verpflichtet (die
allerdings auf Grund des DBA auf die US-Einkommensteuer, die auf diese
Inlandshonorare entfällt, anzurechnen ist).
21. Juli
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
gewerbliche Tätigkeitfreier BerufGewerbebetriebWerkvertragkünstlerische TätigkeitFreistellungSteuerfreistellung6-Monats-Grenze6-Monats-FristInlandsbetriebstätteAbzugsbesteuerungSteuerabzugAnrechnungAnrechnungsverpflichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 1236/1/2-IV/4/92
- Stammnummer
- 18324
- Gültig
- 21.07.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF