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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 210

Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/92vom 04.12.1992

Wortlaut laut Findok

Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden, ist beabsichtigt, diese Frage im Jänner 1993 aus Anlass der DBA-Revisionsverhandlungen mit der US-Steuerverwaltung zu erörtern. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Fragen wird der österreichische Zahler der Einkünfte den Nachweis über die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht werden: Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse des Firmenhauptsitzes bei Kapitalgesellschaften). Bei natürlichen Personen muss weiters erklärt werden, dass in Österreich weder ein Wohnsitz noch ein 6 Monate übersteigender Aufenthalt vorliegt. Die Erklärung, dass die steuerentlasteten inländischen Einkünfte in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen: die Angabe der Sozialversicherungsnummer. Wird für Zwecke der Anwendung des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the place of residence for fiscal purposes of the taxpayer is Canada, in light of the agreement reached between Canada and Austria. Royalties are taxable in Canada", so kann eine derartige, offensichtlich auf die Bestimmungen des österreichisch-kanadischen DBA bezugnehmende Erklärung durchaus noch als DBA-konforme Ansässigkeitsbescheinigung angesehen werden. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerabzugAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisAbzugssteuerAbzugsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/15/1-IV/4/92
Stammnummer
18282
Gültig
04.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF