Findok · EAS-Auskünfte
EAS 210
Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/92vom 04.12.1992
Wortlaut laut Findok
Für die Erlangung einer
abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen
Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr.
31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den
ausländischen Einkünfteempfänger vor.
Da im Fall der USA
verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher
Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden, ist beabsichtigt, diese Frage
im Jänner 1993 aus Anlass der DBA-Revisionsverhandlungen mit der
US-Steuerverwaltung zu erörtern. Bis zu einer endgültigen Klärung
dieser Fragen wird der österreichische Zahler der Einkünfte den
Nachweis über die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers
durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers
führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht
werden:
Vollständiger
Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit
gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse des
Firmenhauptsitzes bei Kapitalgesellschaften). Bei natürlichen Personen muss
weiters erklärt werden, dass in Österreich weder ein Wohnsitz noch ein
6 Monate übersteigender Aufenthalt vorliegt.
Die
Erklärung, dass die steuerentlasteten inländischen Einkünfte in
eine US-Steuererklärung aufgenommen werden.
Bei
natürlichen Personen: die Angabe der
Sozialversicherungsnummer.
Wird für Zwecke
der Anwendung des
österreichisch-kanadischen
Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine
Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the
place of residence for fiscal purposes of the taxpayer is Canada, in light of
the agreement reached between Canada and Austria. Royalties are taxable in
Canada", so kann eine derartige, offensichtlich auf die Bestimmungen des
österreichisch-kanadischen DBA bezugnehmende Erklärung durchaus noch
als DBA-konforme Ansässigkeitsbescheinigung angesehen werden.
4. Dezember
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3020/15/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18282
- Gültig
- 04.12.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF