Findok · EAS-Auskünfte
EAS 101
Einschaltung ausländischer Künstleragenturen
geltende FassungEAS-AuskunftM 2278/1/1-IV/4/92vom 16.03.1992
Wortlaut laut Findok
Schließen österreichische gemeinnützige
Kulturvereinigungen Verträge mit ausländischen Künstleragenturen,
deren Inhalt darin besteht, dass sich die ausländische Agentur
verpflichtet, im eigenen Namen dafür zu sorgen, dass bestimmte
Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, dürfen die von der
ausländischen Agentur hiefür bezogenen Einkünfte in
Österreich nicht besteuert werden, wenn mit dem betreffenden
ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und nicht die
dem Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete
"Künstlerdurchgriffsbestimmung" darin enthalten ist. Derartige Abkommen,
die keine solche Durchgriffsbesteuerung ermöglichen, sind in SWI Nr.
11/1991, 317 ff aufgelistet. Im Verhältnis zu Großbritannien und
Frankreich, sind allerdings mittlerweile Änderungen ausgehandelt worden,
die im Fall Großbritanniens möglicherweise sogar rückwirkend ab
1992 wirksam werden könnten.
Die ausländische Künstleragentur darf nicht als
"Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die
Verträge sowohl mit der inländischen Kulturvereinigung als auch mit
dem ausländischen Künstler jeweils im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung abschließen. Hat eine solche Agentur auf Grund des DBA Anrecht
auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung gem. § 99
EStG und werden die Nachweisanforderungen des ho. Erlasses vom 20. Dez. 1985,
AÖFV. Nr. 31/1986 idF 364/1988 (Beibringung amtlicher
Ansässigkeitsbescheinigungen der Agenturen) eingehalten, kann die
inländische Kulturvereinigung die Vornahme des Steuerabzuges unterlassen.
Dies ändert allerdings nichts an der Steuerpflicht der im Inland
auftretenden Künstler, die allerdings dann nicht mehr im Haftungsweg
gegenüber der Kulturvereinigung geltend gemacht werden kann.
16.
März 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- Art. 9 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
- Art. 14 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
GastspielKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerentlastungAbzugssteuerSteuerabzugNachweisAnsässigkeitsbescheinigungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungenKonzertagentur
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 2278/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18382
- Gültig
- 16.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF