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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2702

Anwendung des DBA-USA auf US-Sportler

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0089-IV/4/2006vom 03.03.2006

Wortlaut laut Findok

Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $ nicht übersteigen. Es ist unerheblich ob der Sportler bei der Erzielung seiner Einnahmen selbständig oder unselbständig tätig ist. Desgleichen ist irrelevant, ob der Sportler in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig ist oder gemäß § 26 Abs. 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug ist für eine Dokumentation gemäß § 2 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 zu sorgen, wobei jedoch keine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, wenn die Vergütungen den Jahresbetrag von 10.000 Euro nicht übersteigen; diese wäre nur bei Bestand eines inländischen Zweitwohnsitzes nötig. Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006

Normen und Schlagworte

SportlerDBA-Entlastungsverordnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0089-IV/4/2006
Stammnummer
22350
Gültig
03.03.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF