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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2088

Österreichische Pensionszahlungen bei österreichisch-südafrikanischem Doppelwohnsitz

geltende FassungEAS-Auskunft04 4442/1-IV/4/02vom 02.07.2002

Wortlaut laut Findok

Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit inländischer Pensionszahlungen auf Grund des DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm zumutbar, dass er als Nachweis der Abkommensberechtigung eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der südafrikanischen Steuerverwaltung oder wenigstens einen südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird anstelle dessen ein bloßer Mietvertrag über bloß monatsweise befristete Anmietungen einer Wohnung in Südafrika vorgelegt, dann vermag dies nicht das Unterhalten eines Lebensmittelpunktes in Südafrika und damit den abkommensrechtlichen Anspruch auf Steuerfreistellung der Pension zu belegen. Die Unterlassung der Vorlage einer südafrikanischen Ansässigkeitsbescheinigung sowie die Nichtbeibringung eines Besteuerungsnachweises in Südafrika legen im Gegenteil die dringende Vermutung nahe, dass keine Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn in Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der inländischen Pensionen angestrebt wird. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PensionszahlungenRentenzahlungenRuhebezügeDoppelwohnsitzMittelpunkt der LebensinteressenAbkommensberechtigungAnsässigkeitsbescheinigungKeinmalbesteuerungBesteuerungsnachweisSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4442/1-IV/4/02
Stammnummer
33530
Gültig
02.07.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF