Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2088
Österreichische Pensionszahlungen bei österreichisch-südafrikanischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-Auskunft04 4442/1-IV/4/02vom 02.07.2002
Wortlaut laut Findok
Macht ein Abgabepflichtiger mit einem
ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus
Steuerfreiheit inländischer Pensionszahlungen auf Grund des
DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm zumutbar, dass er als Nachweis der
Abkommensberechtigung eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der
südafrikanischen Steuerverwaltung oder wenigstens einen
südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird anstelle dessen ein
bloßer Mietvertrag über bloß monatsweise befristete Anmietungen
einer Wohnung in Südafrika vorgelegt, dann vermag dies nicht das
Unterhalten eines Lebensmittelpunktes in Südafrika und damit den
abkommensrechtlichen Anspruch auf Steuerfreistellung der Pension zu belegen. Die
Unterlassung der Vorlage einer südafrikanischen
Ansässigkeitsbescheinigung sowie die Nichtbeibringung eines
Besteuerungsnachweises in Südafrika legen im Gegenteil die dringende
Vermutung nahe, dass keine Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn in
Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der
inländischen Pensionen angestrebt wird.
02. Juli
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA ZA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Südafrika (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 40/1997
- Art. 18 DBA ZA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Südafrika (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 40/1997
PensionszahlungenRentenzahlungenRuhebezügeDoppelwohnsitzMittelpunkt der LebensinteressenAbkommensberechtigungAnsässigkeitsbescheinigungKeinmalbesteuerungBesteuerungsnachweisSteuerfreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4442/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33530
- Gültig
- 02.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF