Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2793
Pensionsbesteuerung bei angeblicher Ansässigkeitsverlegung nach Zypern
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/2006vom 20.11.2006
Wortlaut laut Findok
Behauptet der Bezieher einer
österreichischen ASVG-Pension und einer Firmenpension, seine
Ansässigkeit nach Zypern verlegt zu haben, dann kann eine
Steuerfreistellung in Österreich für die Pensionszahlungen ab 1. Juli
2005 nur mehr nach den Regeln der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr.
92/2005, erfolgen. Den auszahlenden Stellen muss ein von der zypriotischen
Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen.
Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der
Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit
Südafrika hingewiesen: Macht ein
Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden
inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit inländischer
Pensionszahlungen auf Grund des DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm
zumutbar, dass er als Nachweis der Abkommensberechtigung eine amtliche
Ansässigkeitsbescheinigung der südafrikanischen Steuerverwaltung oder
wenigstens einen südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird
anstelle dessen ein bloßer Mietvertrag über bloß monatsweise
befristete Anmietungen einer Wohnung in Südafrika vorgelegt, dann vermag
dies nicht das Unterhalten eines Lebensmittelpunkes in Südafrika und damit
den abkommensrechtlichen Anspruch auf Steuerfreistellung der Pension zu belegen.
Die Unterlassung der Vorlage einer südafrikanischen
Ansässigkeitsbescheinigung sowie die Nichtbeibringung eines
Besteuerungsnachweises in Südafrika legen im Gegenteil die dringende
Vermutung nahe, dass keine Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn in
Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der
inländischen Pensionen angestrebt wird.
Die Vorlage eines "Alien Registration Certificate" aus
Zypern kann - vor allem bei Doppelwohnsitzern - eine abgabenrechtliche
Beurteilung der Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens nicht
ersetzen.
Bundesministerium für Finanzen, 20. November
2006
Normen und Schlagworte
- DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0602-IV/4/2006
- Stammnummer
- 27276
- Gültig
- 20.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF