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EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…

EAS 2131Ferngeschäftsführung und Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/8-IV/4/0214.10.2002

…im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort des Sitzes der Gesellschaft anzunehmen ist (Z 12 des Ergebnisprotokoll über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt). In der gleichen Verständigung findet sich nachfolgende Feststellung: Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der…

EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

…2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur dann eintreten, wenn die Ansässigkeitsbegründung in Österreich nicht ausschließlich deshalb erfolgt wäre, um die Botschaftsdienste zu leisten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kommt dieser Ortskräftevorbehalt nicht zum Tragen (die Steuerfreiheit der Botschaftsbezüge steht sonach zu), wenn die Ansässigkeitsbegründung zwar…

EAS 680Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/9517.07.1995

…auch die während der Bauzeit in die Buchhaltungen der österreichischen Firmen eingehenden Beträge für Ortskräfteaufwand aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. In solchen Fällen, spielt daher die Frage des Nachweises des Ortskräfteaufwandes im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle (sie ist dann gegebenenfalls nur für Zwecke…

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Ukraine eine Betriebstätte (= Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 DBA-UdSSR) und werden in dieser Repräsentanz in der Ukraine ansässige Ortskräfte als Dienstnehmer aufgenommen, so kann selbst dann, wenn auf der Grundlage des "Verwertungstatbestandes" des § 98 Z. 4…

EAS 1752Betriebstättenleitendes Vorstandsmitglied einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/65-IV/4/0007.11.2000

…ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist…

EAS 1780Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0109.01.2001

…   Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland ansässigen…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden, vor allem auch dann…

EAS 1620Auslagerung von Funktionen zweier Luftfahrtgesellschaften auf eine britische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/3-IV/4/0013.03.2000

…Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft…

EAS 1903Jersey-Gesellschaft mit Geschäftsleitung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/33-IV/4/0103.08.2001

Wird eine in Jersey gegründete Kapitalgesellschaft in Großbritannien auf Grund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

…deutscher Betriebstätten ausgeübt wird. Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens 6 Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten…

EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

…auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden…

EAS 1190Slowakischer Tennistrainer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 239/1-IV/4/9715.12.1997

  Ein in der Slowakei ansässiger Tennistrainer, dem von einem österreichischen Hotel unentgeltliche Mitbenutzung des hoteleigenen Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese Tätigkeit ohne inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser…

EAS 2359Österreichischer Filmschauspieler bei deutscher Produktionsgesellschaft mit Drehtagen in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 880/1-IV/4/0314.10.2003

Hat ein in Österreich ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund 8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel…

EAS 1401Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.02.1999

Verlegt ein Österreicher in der 1. Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, dann sind die USA nicht berechtigt, die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur…

EAS 1368Antennen und Satellitenschüsseln als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/20-IV/4/9804.02.1999

…Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der betriebstättenbegründenden "Einrichtungen" bezieht sich hiebei auf alle örtlich gebundene Vorrichtungen, die bei Ausübung des Betriebes Verwendung finden…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

…die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der…

EAS 1304Verlegung des Arbeitsplatzes in die türkische Repräsentanz eines multinationalen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 112/1-IV/4/9820.07.1998

Verlegt der Business Development Director eines multinationalen Konzerns mit österreichischer Konzerngesellschaft, der für den Vertrieb in Österreich und in der Türkei verantwortlich ist, seinen Arbeitsplatz in ein in der Türkei neueröffnetes Repräsentationsbüro seines österreichischen Arbeitgebers, wobei das Hauptarbeitsgebiet fortan auf türkischem Staatsgebiet gelegen ist und…

EAS 1277In Österreich lebender Amerikaner als Dienstnehmer einer US-Gesellschaft mit beruflichem Einsatzgebiet in Osteuropa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 250/1-IV/4/9822.06.1998

Nach dem bis Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort ausgeübt, an dem die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat; es bedarf daher keiner Aufteilung dieser Honorare auf Leitungsfunktionen für die österreichische Gesellschaft…