Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1780
Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/01vom 09.01.2001
Wortlaut laut Findok
Werden die Anteile an einer österreichischen
Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten
Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen
Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die
schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in
Deutschland ansässigen Gesellschaft. Unter diesen Gegebenheiten ist die von
der österreichischen Kapitalgesellschaft vorzunehmende
Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der
österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf EAS
1760).
Bei Beantwortung der Frage, ob mit der
Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland eine neue Zweijahresfrist im
Sinn von § 94a Abs. 1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die
Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland
ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird,
muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden. Es soll
hiedurch auf einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der
Mutter-Tochter-Richtlinie unterbunden werden, die darin besteht, dass
Nichtberechtigte kurzfristig nur zum Zweck der steuerfreien Vereinnahmung der
Gewinnausschüttung die maßgebenden Steuerentlastungsbedingungen
herstellen. Dieser kurzfristige "Einkauf" in die Mutter-Tochterrichtlinie kann
nicht nur durch kurzfristige Übertragung einer Beteiligung, sondern
könnte auch durch kurzfristige Verlegung der Geschäftsleitung bewirkt
werden. Wird daher eine bisher in der Schweiz ansässige Gesellschaft wegen
Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu einer in Deutschland
ansässigen Gesellschaft, muss die ab diesem Zeitpunkt solcherart nach
§ 94a EStG begünstigte Beteiligung während eines ununterbrochenen
Zeitraumes von mindestens zwei Jahren bestehen.
09.
Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 651/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 24605
- Gültig
- 09.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF