Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2359
Österreichischer Filmschauspieler bei deutscher Produktionsgesellschaft mit Drehtagen in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskunftM 880/1-IV/4/03vom 14.10.2003
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Österreich
ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei
einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund
8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus
Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden,
dann steht auf Grund von Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland-1954 das
ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Die in Deutschland
mit 30% erhobene Pauschalsteuer muss daher an den Schauspieler
rückerstattet werden; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen
Jahreseinkünfte in Österreich kaum Einkommensteuer
anfällt.
14. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 880/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36740
- Gültig
- 14.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF