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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2359

Österreichischer Filmschauspieler bei deutscher Produktionsgesellschaft mit Drehtagen in Drittstaaten

geltende FassungEAS-AuskunftM 880/1-IV/4/03vom 14.10.2003

Wortlaut laut Findok

Hat ein in Österreich ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund 8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland-1954 das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Die in Deutschland mit 30% erhobene Pauschalsteuer muss daher an den Schauspieler rückerstattet werden; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Jahreseinkünfte in Österreich kaum Einkommensteuer anfällt. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SchauspielerOrt der TätigkeitTätigkeitsort

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 880/1-IV/4/03
Stammnummer
36740
Gültig
14.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF