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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 680

Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten

geltende FassungEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/95vom 17.07.1995

Wortlaut laut Findok

Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinnteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden; dies hat zur Folge, dass auch die während der Bauzeit in die Buchhaltungen der österreichischen Firmen eingehenden Beträge für Ortskräfteaufwand aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. In solchen Fällen, spielt daher die Frage des Nachweises des Ortskräfteaufwandes im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle (sie ist dann gegebenenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes von Bedeutung). 17. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BaustelleBaustellenfristBaubetriebstätteZurechnungsteuerliche ZurechnungNachweisProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 2183/3/1-IV/6/95
Stammnummer
17036
Gültig
17.07.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF