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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 377

Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/94vom 28.01.1994

Wortlaut laut Findok

Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Ukraine eine Betriebstätte (= Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 DBA-UdSSR) und werden in dieser Repräsentanz in der Ukraine ansässige Ortskräfte als Dienstnehmer aufgenommen, so kann selbst dann, wenn auf der Grundlage des "Verwertungstatbestandes" des § 98 Z. 4 EStG beschränkte Steuerpflicht der ukrainischen Dienstnehmer in Österreich eintreten sollte, diese gemäß dem DBA-UdSSR nicht wahrgenommen werden; und zwar auch dann nicht, wenn die Löhne und Gehälter unmittelbar von der österreichischen Zentrale aus angewiesen werden. Der Umstand, dass Artikel 11 DBA-UdSSR nicht dem OECD-Musterabkommen folgt und keine Grundzuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Dienstnehmer enthält, führt zu keinem anders lautenden Ergebnis. Denn Artikel 11 ist nur auf Fälle anwendbar, in denen die Arbeit außerhalb des Ansässigkeitsstaates erfolgt. Mangels Anwendbarkeit des Artikels 11 kommt daher die Generalzuteilungsregel des Artikels 12 DBA-UdSSR zur Anwendung, die das Besteuerungsrecht in Übereinstimmung mit den OECD-Prinzipien dem Ansässigkeitsstaat, sonach im vorliegenden Fall der Ukraine, zuweist. Allerdings wird zu beachten sein, dass der die Auslandsbetriebstätte betreffende Lohnaufwand bei der Ermittlung des der ukrainischen Repräsentanz zuzuweisenden Gewinnanteiles dem ukrainischen Betriebsstättenergebnis und nicht dem Ergebnis der österreichischen Zentrale anzulasten sein wird. 28. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AuslandsbetriebstätteSur-Place-PersonalGewinnaufteilungZurechnungsteuerliche ZurechnungAnsässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/15/1-IV/4/94
Stammnummer
18044
Gültig
28.01.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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