Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1401
Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA
geltende FassungEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/99vom 11.02.1999
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Österreicher in der 1.
Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, dann sind die
USA nicht berechtigt, die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in
Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen
Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur
Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des
"Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA
(1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im
Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort
ausgeübt worden ist.
In Österreich kann für die Zeit bis zur
Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren
Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden.
Die Frage, ob ein Vermietungsvertrag der inländischen
Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein
Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes
nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden.
Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie
ernst gemeint sich eine als Wohnungsaufgabe bezeichnete Gestaltung darstellt. Es
wird im Fall einer Wohnungsvermietung zu klären sein, wer der Mieter ist
(Angehörige oder sonst nahestehende Personen) und vor allem für welche
Dauer die Wohnung vermietet wird, und es wird bei einer Räumung der Wohnung
zu prüfen sein, ob bei einem Möbelabtransport tatsächlich von
einer leerstehenden und damit keinem Wohnbedürfnis entsprechenden Wohnung
gesprochen werden kann; es könnte in diesem Fall auch sein, dass das
Finanzamt sich durch Einsicht in die Strom- und Gasabrechnungen ein Bild
über die tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte.
11. Februar
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 531/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 30123
- Gültig
- 11.02.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF