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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1401

Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA

geltende FassungEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/99vom 11.02.1999

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Österreicher in der 1. Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, dann sind die USA nicht berechtigt, die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist. In Österreich kann für die Zeit bis zur Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. Die Frage, ob ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als Wohnungsaufgabe bezeichnete Gestaltung darstellt. Es wird im Fall einer Wohnungsvermietung zu klären sein, wer der Mieter ist (Angehörige oder sonst nahestehende Personen) und vor allem für welche Dauer die Wohnung vermietet wird, und es wird bei einer Räumung der Wohnung zu prüfen sein, ob bei einem Möbelabtransport tatsächlich von einer leerstehenden und damit keinem Wohnbedürfnis entsprechenden Wohnung gesprochen werden kann; es könnte in diesem Fall auch sein, dass das Finanzamt sich durch Einsicht in die Strom- und Gasabrechnungen ein Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte. 11. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

NichtansässigkeitsstaatOrt der TätigkeitWohnsitzverlegungNachweis der Aufgabe des Wohnsitzes

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 531/1-IV/4/99
Stammnummer
30123
Gültig
11.02.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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