Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1190
Slowakischer Tennistrainer
geltende FassungEAS-AuskunftL 239/1-IV/4/97vom 15.12.1997
Wortlaut laut Findok
Ein in der Slowakei ansässiger Tennistrainer, dem von
einem österreichischen Hotel unentgeltliche Mitbenutzung des hoteleigenen
Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis
den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese
Tätigkeit ohne inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt
mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in
Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner
Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet
keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei
öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten (EAS 391);
bloße Mitbenutzungsrechte an einem Tennisplatz begründen ebenfalls
keine inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO und
führen damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen
Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechtes.
Der Umstand, dass der Tennistrainer nach wie vor in der
Slowakei eine gewinnbringende Tennisschule betreibt und dass seine Familie nach
wie vor in der Slowakei lebt, wären - bei einem als vorübergehend
anzusehenden inländischen Aufenthalt - gewichtige Umstände, die darauf
hindeuten, dass der Tennistrainer tatsächlich im Sinn des DBA-CSSR nach wie
vor in der Slowakei ansässig ist. Allerdings wird anzuraten sein, dass
diese Ansässigkeit in der Slowakei auch nachweisbar ist (Bescheinigung auf
dem Formular R-CS1). Denn die österreichische Finanzverwaltung muss
dafür sorgen, dass ausländische Unternehmer, die mit inländischen
in Wettbewerb treten, sich nicht durch Inanspruchnahme von nichtzustehenden
Abkommensbegünstigungen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
15. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 17 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 239/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 13903
- Gültig
- 15.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF