…zB von einem Einnahmen-Ausgabenrechner bei einer ausländischen Bank ein Fremdwährungskonto (bei laufend sinkendem Wert der Fremdwährung) mit einem Einlagenstand zu Jahresbeginn von 100 Fremdwährungseinheiten gehalten und erfolgt am 1.3. der Eingang einer Betriebseinnahme in Höhe von 1.000 Fremdwährungseinheiten und am 1.6…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende…
…seinen Wohnsitz aus Österreich in das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach…
…nbsp; Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…österreichische Gesellschafter wäre mit seinem Anteil an den Einkünften in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) steuerfrei. Da die Steuerfreistellung in Österreich nicht nur die Einnahmen sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben umfasst, können allfällige Verlusttangenten in Österreich derzeit steuerlich nicht verwertet werden. Dies gilt auch für die…
…unter EAS 622, dass eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vorliegt, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen, dann ist nicht ausgeschlossen, dass derartige…
…der Verzicht des Quellenstaates auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer dem investierenden Unternehmen und nicht dem Fiskus des DBA-Partnerstaates zu Gute kommt. Die Maximalhöhe einer tatsächlich erhobenen Quellensteuer ist im Abkommen stets durch einen Prozentsatz von den Einnahmen und nicht von den Einkünften festgelegt…
…kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepassnummern sind in BEILAGE 1 erfasst. Bei der Beurteilung…
…kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepaßnummern sind in BEILAGE 1 erfaßt. Kommt es zu…
…eines Buches; Bandmitschnitte einer Schauspielaufführung) zu verwerten. Es ist aber einzuräumen, dass die Abgrenzung zwischen den unter Artikel 12 fallenden Lizenzgebühren und den unter Artikel 8 DBA-Deutschland fallenden Einkünften für eine in Deutschland ausgeübte künstlerische Tätigkeit nicht immer einfach ist; insbesondere dann nicht, wenn…
…Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten durch die auftraggebende GmbH (Abschn. 106 Abs. 4 der ESt-RL 1984). Daher…
…Musikstücke "für Rundfunk und Fernsehen" zu verbreiten (vgl. EAS 1913, EAS 3258, EAS 3318). Davon unterscheidet sich die Speichermedien- und die Reprographievergütung jedoch bereits ihrem Wesen nach. Schon aus den Gesetzesmaterialien zu § 42b Urheberrechtsgesetz geht hervor, dass beide Vergütungsansprüche "den Urhebern Einnahmen aus der Vervielfältigung…
…besteuern, dann würden dadurch - in durchaus DBA-konformer Weise - sowohl die Einnahmen der österreichischen Produktionsgesellschaft als auch die im Pauschalentgelt enthaltenen Künstlergagen mitbesteuert. Ist die österreichische Produktionsgesellschaft in einem solchen Fall in der Lage, eine solche Abzugsbesteuerung in der Schweiz und Frankreich zu dokumentieren, kann…
…dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 | | abzügl. Einnahmen …
…neugegründeten Inlandsbetriebstätte der schweizerischen AG gelten." Da im Rahmen der Verhandlungen über das neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungen allerdings übereinstimmend festgestellt wurde, dass im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis nicht nur Doppelbesteuerungen beseitigt werden sollen, bei denen es zu einer zweifachen Erfassung von Einnahmen kommt, sondern auch solche…
…Gesellschaft eintritt; dies würde vermutlich zur Annahme eines (zweiten) steuerlichen Dienstvertrages zwischen dem Briten und der österreichischen Gesellschaft führen (in diesem Fall wären alle unter a bis c genannten Zahlungen einheitlich als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit des britischen Mitarbeiters in dessen österreichische Lohnsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen; die…
…im Fall Frankreichs auf Artikel 9 Abs. 2 des DBA-Frankreich und im Fall Israels auf Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden…
…Vergütungen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (einschließlich z.B. vom Veranstalter übernommener Reise- und Unterkunftskosten : Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschn. 106 Abs. 4). Die Einkünfte…