13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) 13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines Rz 4601: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15…
…wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung der Überschusseinkünfte und…
…EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988) 8.1 Zufließen von Einnahmen 8.1.1 Allgemeines Rz 631: Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen…
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…
6. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) Rz 481: Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist § 19 EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 4601 bis 4632.
…zum EStG 1972 ausgeführt, dass der Betriebsvermögensvergleich die allgemeine Ermittlungsart ist und die Behörde im Einzelfall zu begründen hat, warum sie von der ihr zukommenden Berechtigung, im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs, sondern nach jenen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu schätzen, Gebrauch macht…
…Klärung zugeführt hat und wich das Bundesfinanzgericht von dieser Rechtsprechung im vorliegenden Erkenntnis nicht ab. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit § 19 EStG 1988 eine eindeutige Rechtslage in Bezug auf das Jahr, in dem Einnahmen bzw. Ausgaben zu erfassen sind, geschaffen und bestehen hinsichtlich dieser…
…Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, auch für die Jahre 1998 und 1999 müsse Liebhaberei angenommen werden. Die Abweisung wurde damit begründet, dass die S 428.647,00 betragenden Ausgaben die Einnahmen von S 20.873,00 um ein Vielfaches übersteigen. Bis zu einer Änderung der…
…wie bereits oben ausgeführt, bei der Mitunternehmerschaft keine Betriebsaufgabe sondern eine Betriebsveräußerung vorliegt und daher im strittigen Fall auch keine Betriebseröffnung sondern ein Betriebserwerb anzunehmen ist, können bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung laufende Verlusten der ersten drei Jahre nach Betriebserwerb NICHT im Rahmen des Verlustabzuges iSd. …
…Seitens der Betriebsprüfung sei die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Prüfungszeitraumes von Soll auf Ist-System umgestellt worden. In der Stellungnahme werde sein Begehren "Anerkennung der Vorsteuern, welche sich auf die noch nie geltend gemachten Aufwendungen bezögen, und nach geltendem Steuerrecht "nach Ist-System" anzuerkennen wären…
…Der Bw. gab an, dass es richtig sei, dass in der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Vermietung nur die vom Prüfer festgestellten geringeren Beträge erfasst worden seien. Der Bw. gab an, dass zum Zeitpunkt des Hauskaufes im Jahr 2003 Frau G. noch nicht seine Lebensgefährtin gewesen…
…ein monatlicher Aufwand für Miete und Betriebskosten von € 200,00 ergeben. Von Ende Februar 2006 bis Ende des berufungsgegenständlichen Zeitraumes habe der Aufwand dann nur noch € 140,00 betragen. Um die Selbsterhaltungsfähigkeit der Bw auch von der Einnahmen-Ausgaben-Seite her prüfen zu…
…Fall: Dem Berufungsbegehren ist insofern zuzustimmen, als es sich beim Berufungswerber um einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner handelt, der gemäß § 126 BAO lediglich verpflichtet ist, seine Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammen zurechnen. Allerdings ist, wie der einschlägigen oben zitierten Literatur…
…um Ausgaben zu dokumentieren. Folgende Verrechnungsschecks bzw. Überweisungsbelege wurden bei der H-Bank ausgehoben: ..... (Auflistung von Belegen mit Datum, Entgelt und - soweit am Beleg vermerkt - Namen des jeweiligen Leistungsempfängers) ..... Die Summe dieser Einnahmen des Jahres 1994 beträgt ATS 628.721,82 netto (Ansatz ATS 630…
…Teil mangels Zahlungsflusses nicht anerkannt werden, da über das Vermögen dieser Firma der Konkurs eröffnet wurde und auf Grund wechselseitiger offener Forderungen im Konkursverfahren eine Gegenrechnung erfolgte und daher in der Schätzung weder Einnahmen noch Ausgaben zum Ansatz gebracht wurden (s. dazu oben Punkt II…
…die Zuschätzungen der Betriebsprüfung auf Nettomethode umgearbeitet worden. In einer Beilage zur Berufung wird diese Umarbeitung dermaßen dargestellt, als dass den einzelnen Positionen der Brutto-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Nettowerte gegenübergestellt und die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuerbeträge nicht mehr berücksichtigt wurden. Die vom Prüfer vorgenommenen Zuschätzungen…
…Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5 % der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer), mindestens jedoch mit einem Betrag von 10.900 € (ohne Abzug von Betriebsausgaben) angesetzt werden. Voraussetzung für diese pauschale Ermittlung des Gewinnes ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und…
…1,100.000,00 geleistet worden. Dieser Betrag sei als Mietrecht aktiviert und mit einer jährlichen AfA von ATS 16.500,00 bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berücksichtigt worden. Laut Leasingvertrag handle es sich bei dieser Einmalzahlung um eine Kaution, die bei Auflösung des Leasingvertrages…
…unabhängig von der Art der Gewinnermittlung - "demjenigen zugerechnet und damit bei ihm steuerlich wirksam werden, der sie erwirtschaftet hat". Durch die (dargestellte) Vorgangsweise werde "sichergestellt, dass trotz der weiterhin vorgenommenen Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die steuerliche Erfassung des bis zum Teilungsstichtag erwirtschafteten Gewinnes nach…
…gegeben ist bzw. die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben nicht sichergestellt ist. Erkennbar ist aber ebenfalls, dass auch die Berechnungen der Bp. welche die Tageslosungen mit der offenbar vorgelegten Losungsliste verglichen und zu Differenzen von durchschnittlich € 900/Monat führten, logisch nicht nachvollziehbar…