Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 642–644
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr
Rz 642:
Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden.
Rz 643:
Aus § 19 Abs. 1 EStG 1988 zweiter Satz folgt, dass das Jännergehalt, das regelmäßig in den letzten Tagen des ablaufenden Kalenderjahres ausgezahlt wird, dem nächsten Kalenderjahr zuzurechnen ist (vgl. VwGH 8.3.1963, 0025/62).
Rz 644:
Die Ausnahmeregel des zweiten Satzes des § 19 Abs. 2 EStG 1988 - wonach regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die der Steuerpflichtige kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, geleistet hat, als in diesem Kalenderjahr geleistet gelten - ist auch bei den Sonderausgaben anzuwenden (VwGH 8.4.1986, 85/14/0160).
Normen und Schlagworte
- § 19 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 19 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF