Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1800
Nach Wegzug zufließende nachträgliche gewerbliche Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskunftM 671/1-IV/4/01vom 08.02.2001
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein gewerblich tätiger
Konsulent (Import-Export-Beratung) seinen Wohnsitz aus Österreich in das
Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer
Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem
Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer
Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung
zuzuführen.
Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an
(die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar
waren), dann unterliegen diese im Jahr des Zuflusses als nachträgliche
Einkünfte nach § 32 EStG der inländischen
Besteuerung.
Wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass
die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im
Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98
Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die
nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen
Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor
seiner Aufgabe in Österreich geführt worden ist.
08. Februar
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 32 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 98 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 671/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2069
- Gültig
- 08.02.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF