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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 448

Lesungen ausländischer Autoren bei inländischem Märchenfestival

geltende FassungEAS-AuskunftL 1167/2/1-IV/4/94vom 10.06.1994

Wortlaut laut Findok

Wird in Österreich ein Märchenfestival veranstaltet, bei dem in Deutschland, Frankreich und Israel ansässige Autoren Lesungen abhalten und Erzählungen aus eigenen Werken vornehmen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen grundsätzlich in allen Fällen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Das Besteuerungsrecht gründet sich nach internationalem Steuerrecht im Fall Deutschlands auf Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, im Fall Frankreichs auf Artikel 9 Abs. 2 des DBA-Frankreich und im Fall Israels auf Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in dem betreffenden Jahr in Österreich derartige Einnahmen in einer den Gegenwert von 3.000 US-Dollar übersteigenden Höhe beziehen. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

FestivalSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMitwirkung an UnterhaltungsdarbietungenMitwirkender an Unterhaltungsdarbietung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 1167/2/1-IV/4/94
Stammnummer
17700
Gültig
10.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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