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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1602

Deutsche Künstlerin mit Gastspielvertrag in Österreich

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/6-IV/4/00vom 14.02.2000

Wortlaut laut Findok

Wird eine in Deutschland ansässige Künstlerin von einem österreichischen Landestheater auf freiberuflicher Basis für Gastspielauftritte verpflichtet, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (einschließlich z.B. vom Veranstalter übernommener Reise- und Unterkunftskosten : Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschn. 106 Abs. 4). Die Einkünfte sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Für die deutsche Schauspielerin besteht allerdings gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die Möglichkeit, durch Beantragung einer Einkommensteuerveranlagung eine Besteuerung auf der Grundlage des in Österreich erzielten Nettoeinkommens zu erwirken. Bei bloß der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegenden Personen ist in Fällen der vorliegenden Art idR jenes Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Amtsbereich die inländische Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§ 56 BAO). 14. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/6-IV/4/00
Stammnummer
2437
Gültig
14.02.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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