Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2425
Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/04vom 13.02.2004
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein in Österreich
ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur
für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der
deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in
Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann
sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in
Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen.
Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen,
wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der
österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen
:
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Betriebseinnahmen
Deutschland
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1,000.000
|
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Betriebsausgaben
Deutschland
|
-
600.000
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DBA-steuerfreie Eink. Deutschland
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400.000
|
KZ
440
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|
|
|
Betriebseinnahmen Österreich
|
500.000
|
|
Betriebsausgaben
Österreich
|
-
200.000
|
|
steuerpflichtige Einkünfte
|
300.000
|
KZ
320
Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese
in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung
erfolgt sein sollte :
|
Betriebseinnahmen -
D
|
1,000.000
|
KZ
440
|
Betriebseinnahmen -
Ö
|
500.000
|
|
Betriebsausgaben
|
-
800.000
|
|
Gesamtbetrag der
Eink.
|
700.000
|
|
abzügl.
Einnahmen - D
|
-1,000.000
|
|
Verlust
|
-
300.000
|
KZ
320
13. Februar
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 670/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9316
- Gültig
- 13.02.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF