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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2425

Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers

geltende FassungEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/04vom 13.02.2004

Wortlaut laut Findok

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : | Betriebseinnahmen Deutschland | 1,000.000 | | Betriebsausgaben Deutschland | - 600.000 | | DBA-steuerfreie Eink. Deutschland | 400.000 | KZ 440 | | | | Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320   Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte :   | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 | | abzügl. Einnahmen - D | -1,000.000 | | Verlust | - 300.000 | KZ 320   13. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Künstlerbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 670/1-IV/4/04
Stammnummer
9316
Gültig
13.02.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF