…daran aufkommen lassen, ob es tatsächlich so ist, dass die Künstler bzw. der für sie tätige Rechtsträger ihres Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das für den Steuerabzug nach § 99…
…auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." "Person" kann in diesem Zusammenhang auch eine juristische Person (die deutsche Agentur-GesmbH) sein. Allerdings wird in dieser Hinsicht in Österreich keine von der bisherigen deutschen…
…Staaten besteht, wobei eine Gesellschaft (Gesellschaft B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in Österreich je eine Zweigniederlassung errichtet, von denen aus die Ostaktivitäten ausgeführt wurden, dann…
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
Erzielt ein gewerbliches deutsches Unternehmen, das in Österreich keine Betriebstätten unterhält, Einkünfte aus Österreich (hier: Vergütungen für die Produktion einer Kulturveranstaltung in Österreich), dann steht Artikel 4 des DBA-Deutschland einer Besteuerung dieses Einkünfteflusses entgegen. Es ist hiebei unerheblich, ob das deutsche Unternehmen in der…
…in dem sich diese deutsche Agentur im eigenen Namen dazu verpflichtet, eine von ihr unter Vertrag genommene und künstlerisch tätige deutsche Musikgruppe für Vorstellungen in Österreich abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und bei ihr als Betriebseinnahme erfasste Entgelt in Österreich…
…dann trifft die als bloßer Vermittler auftretende Agentur keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988. Denn gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom…
…keine Rechtsgrundlage dafür, dass im Höchstbetrag eines Steuerpflichtigen (hier: Agentur-GmbH) nicht Deckung findende Auslandssteuern von anderen Steuerpflichtigen (hier: der engagierte Künstler) verwertet werden. Lässt Italien es aber nicht zu, dass die österreichische Agentur eine Herabsetzung der italienischen Steuerbelastung auf Basis ihrer Nettoeinkünfte erlangen kann…
Ist für ein österreichisches Verlagshaus erkennbar oder zumindest zu vermuten, dass die Zahlung von Autorenhonoraren an eine deutsche Agentur von dieser vermittlungsweise für die betreffenden Autoren entgegengenommen wird, dann kann ein Steuerabzug nach § 99 EStG nur unterbleiben, wenn von den betreffenden - ebenfalls in Deutschland ansässigen…
…dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position eines Vermittlers zukommt. Denn wenn die Modelagentur der Filmproduktionsfirma nicht ausreichend klarlegt, dass nicht die Agentur, sondern das Model der Vertragspartner der Filmproduktionsgesellschaft ist, dann kann der Schluss gerechtfertigt sein, dass in Wahrheit die…
…Vergütungen nicht unmittelbar aus der Sowjetunion überwiesen sondern von einer dritten Person in Österreich ausbezahlt werden, vermag keine Steuerabzugpflicht für diese bloße Zahlstelle zu begründen. Stellt die sowjetische Agentur auch Sportler zur Verfügung, die in das österreichische Sportteam eingegliedert werden, so wird zu prüfen sein…
Werden von einer deutschen Agentur Darsteller zur Verfügung gestellt, die bei inländischen Events einer von einer inländischen GmbH betriebenen Diskothek auftreten (Oktoberfestparties, Männerstriptease, Schlammschlachten), dann kann das an die deutsche Agentur für deren Leistungen zu zahlende Entgelt auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
…5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. Wird in einem solchen Fall von der Agentur eine Rechnung über einen Betrag von S 7.400,- gelegt, der sich wie folgt zusammensetzt: | Gage | ATS 22.000,- | 20…
Wirken eine ungarische und eine deutsche Agentur in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber einem österreichischen Festivalveranstalter verpflichten, dafür zu sorgen, dass eine amerikanische und eine kubanische Tanzgruppe in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von dem inländischen…
…im gegebenen Zusammenhang ohne Relevanz. Maßgebend ist vielmehr, dass die ggstl. Agenturtätigkeiten des russischen Unternehmens seinen wesentlichen Betriebsgegenstand bilden und dass diese wesentlichen Tätigkeiten von diesem Unternehmen auch in der österreichischen Repräsentanz ausgeübt werden. 24. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…
…werden; hier ist nur soviel dazu anzumerken, dass die einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung über die "Vermittlereigenschaft" deckungsgleich sein muss. Treten die ausländischen Agenturen bloß als Vermittler auf, kommen sonach Leistungsbeziehungen unmittelbar zwischen den deutschen und britischen Filmschauspielern einerseits und dem österreichischen Filmproduktionsunternehmen andererseits zustande, und…
…wenn darin der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Unterhaltungsentgelte enthalten sind. Es ist wohl richtig, dass sowohl die Zahlung der Diskothek als auch die Zahlung der österreichischen Agentur anteilige Unterhaltungsentgelte beschränkt steuerpflichtiger Künstler beinhaltet und damit die Steuerabzugsvoraussetzung erfüllt. Doch kann es nicht Sinn der Künstlerdurchgriffsklausel sein…
…Aussicht auf den angestrebten Erfolg einer Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung, wenn gleichzeitig auch der italienische Künstler im Veranlagungsweg erfasst wird und er die sodann veranlagte Steuer nachweislich in Österreich entrichtet hat, so dass er dadurch die Agentur in die Lage versetzt, den in § 102 Abs…