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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1179

Engagement einer deutschen Musikgruppe im Wege einer deutschen Agentur

geltende FassungEAS-AuskunftL 22/9-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Wird mit einer deutschen Konzertagentur ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich diese deutsche Agentur im eigenen Namen dazu verpflichtet, eine von ihr unter Vertrag genommene und künstlerisch tätige deutsche Musikgruppe für Vorstellungen in Österreich abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und bei ihr als Betriebseinnahme erfasste Entgelt in Österreich gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Aus Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 112/1995) ergibt sich in diesem Zusammenhang keine anderslautende Rechtsfolge, denn der darin enthaltene Hinweis, dass im Verhältnis zu Deutschland inländische Abzugssteuerpflicht dann eintritt, wenn die Orchester auf freiberuflicher Basis oder als Mitunternehmerschaft mitwirken, bezieht sich nur auf Fälle, in denen der österreichische Veranstalter seine vertraglichen Vereinbarungen direkt mit dem Orchester eingeht, nicht aber, wenn diese Mitwirkungsvereinbarung - wie im vorstehend beschriebenen Fall - mit einer Konzertagentur abgeschlossen wird. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

MusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerfreistellungAbzugssteuerfreier BerufMitunternehmerschaftKonzertagenturOrchestererlass

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 22/9-IV/4/97
Stammnummer
14574
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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