Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1179
Engagement einer deutschen Musikgruppe im Wege einer deutschen Agentur
geltende FassungEAS-AuskunftL 22/9-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Wird mit einer deutschen Konzertagentur
ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich diese deutsche Agentur im eigenen Namen
dazu verpflichtet, eine von ihr unter Vertrag genommene und künstlerisch
tätige deutsche Musikgruppe für Vorstellungen in Österreich
abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und
bei ihr als Betriebseinnahme erfasste Entgelt in Österreich
gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen.
Aus Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 112/1995) ergibt sich in
diesem Zusammenhang keine anderslautende Rechtsfolge, denn der darin enthaltene
Hinweis, dass im Verhältnis zu Deutschland inländische
Abzugssteuerpflicht dann eintritt, wenn die Orchester auf freiberuflicher Basis
oder als Mitunternehmerschaft mitwirken, bezieht sich nur auf Fälle, in
denen der österreichische Veranstalter seine vertraglichen Vereinbarungen
direkt mit dem Orchester eingeht, nicht aber, wenn diese Mitwirkungsvereinbarung
- wie im vorstehend beschriebenen Fall - mit einer Konzertagentur abgeschlossen
wird.
01. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
MusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerfreistellungAbzugssteuerfreier BerufMitunternehmerschaftKonzertagenturOrchestererlass
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 22/9-IV/4/97
- Stammnummer
- 14574
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF