Der sog. "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986) legt die Rechtsansicht des BM für Finanzen zur Mitwirkung ausländischer Orchester an inländischen Veranstaltungen dar. Der Begriff der Orchester ist darin weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle…
Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für…
…im Rahmen des "Theaters der Jugend" in Österreich eine Aufwandvergütung, kann diese vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. Der dieses Ergebnis bestätigende "Orchestererlass" (AÖFV. Nr. 112/95) ist auch auf Theatergastspiele anwendbar (Z. 8 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Konsultationsverfahren vom 7.6.1991…
Abs. 2 des "Orchestererlasses", AÖF Nr. 112/1995, weist darauf hin, dass von österreichischen Veranstaltern, die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Diese…
…des Orchestererlasses, AFÖV. Nr. 112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1 des Orchestererlasses kann…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten (ausgenommen…
…Festspielveranstalter ein britisches Orchester (London Classical Players) und ein russisches Orchester (Radio Sinfonie Orchester Moskau) engagiert, so kann in beiden Fällen auf der Grundlage der mit Großbritannien und mit der seinerzeitigen Sowjetunion geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Orchestererlasses (AÖF Nr. 112/1995) der Steuerabzug nach …
Werden für ein österreichisches Musikfest Orchester aus Bulgarien und Rumänien engagiert, wird entsprechend den Regelungen des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 230/1986, i.d.F. AÖFV. Nr. 139/1987, 283/1989 und 307/1991) der Steuerabzug gemäß § 99 EStG vorzunehmen sein. Bei ungarischen Orchestern bestehen…
…19 DBA-CSSR in Österreich ausschließt. Österreichische Veranstalter, die slowakische Stadtchöre engagieren, werden zur Vermeidung eines Haftungsrisikos nach den Grundsätzen des "Orchestererlasses" (AÖF Nr.230/1986) den Steuerabzug nach § 99 EStG vornehmen müssen. 30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Wird von einer österreichischen Stadtgemeinde ein polnisches Orchester für eine Gastaufführung in Österreich verpflichtet, so sind für die Frage, ob die Orchestergagen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG unterliegen, die Ausführungen der Absätze 1 bis 3 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986, AÖF Nr…
…juristischen Person betrieben wird (z.B. ein deutscher Verein, eine deutsche Stadtgemeinde usw.). In einem solchen Fall werden die Grundsätze des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 230/1986 idF AÖF Nr. 283/1989) sinngemäß auch auf deutsche Theater anzuwenden sein. Sollte hingegen das deutsche Theater in der…
Wird ein israelisches Theater, das von einem israelischen Verein betrieben wird, für eine österreichische Festwochenveranstaltung engagiert, so unterliegen die für diese Mitwirkung an der inländischen Veranstaltung gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der Abzugsbesteuerung. Auf der Grundlage der vom deutschen Bundesfinanzhof im…
… die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Orchester gemeinnützig tätig oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des VwGH 14.3…
Wird von einem österreichischen Veranstaltungsunternehmen ein polnisches Kammerorchester für Gastkonzerte in Österreich engagiert, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, von den hiefür gezahlten Vergütungen den 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG vorzunehmen. Nur für den Fall, dass seitens des polnischen Kammerorchesters eine…
…für Vorstellungen in Österreich abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und bei ihr als Betriebseinnahme erfasste Entgelt in Österreich gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Aus Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 112/1995) ergibt sich…
…Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein philharmonisches Orchester der Ukraine, das im Juni 1992 in Österreich zwei Benefizkonzerte gibt, unterliegt daher nach Absatz 5 des Orchestererlasses in Österreich nicht dem Steuerabzug gemäß…
…III Nr. 182/2002, ist die Aussage in Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden. Auf Grund des neuen Abkommens kann eine…
…in Österreich mehrere Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. März 1990…
…Städten ab, dann gelten für die Frage, ob die Promotion-Firma hinsichtlich der dafür zu entrichtenden Entgelte für die Einbehaltung des nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzuges haftet, die Grundsätze des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995) sinngemäß. Über die zugrundeliegende Problematik informiert EAS 884 betr. israelische…
…soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie beispielsweise eine Korrespondenz mit dem Künstler unter einer Adresse in Monaco). Punkt 2.2 des Erlasses bringt zum Ausdruck, daß nicht in den Anwendungsbereich des "Orchestererlasses", AÖFV. Nr…