Findok · EAS-Auskünfte
EAS 487
Polnisches Orchestergastspiel in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftSt 1350/1/1-IV/4/94vom 05.08.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von einer österreichischen
Stadtgemeinde ein polnisches Orchester für eine Gastaufführung in
Österreich verpflichtet, so sind für die Frage, ob die Orchestergagen
der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß
§ 99 EStG
unterliegen, die Ausführungen der Absätze 1 bis 3 des BMF-Erlasses vom
14. August 1986, AÖF Nr. 230/1986, von Bedeutung. Da bislang mit Polen noch
keine Reziprozitätsregelung, wie mit Frankreich und in der Folge mit
Russland, Deutschland und Großbritannien zustandegekommen ist, wird nach
der Erlassregelung der Steuerabzug vorzunehmen sein. Dem Steuerabzug unterliegt
die Gesamtvergütung (einschließlich Übernachtungskosten), die
von der Stadtgemeinde an das Orchester gezahlt wird (Unkosten sind nicht
abzugsfähig, da es sich hiebei um eine "Bruttobesteuerung" handelt). Werden
die Übernachtungskosten von einem anderen Rechtsträger (z.B. einem
Tourismusverband) getragen, müsste dieser andere Rechtsträger den
Steuerabzug vornehmen, falls er sich gegenüber dem Orchester zur
Kostentragung verpflichtet hat. Sollte die Kostenübernahme hingegen in
Erfüllung einer Leistungspflicht gegenüber der Stadtgemeinde erfolgen,
bestünde keine Abzugsverpflichtung.
Die Abzugspflicht der Stadtgemeinde erstreckt sich auch auf
den Teil der Vergütungen, der an den Dirigenten weiterfließt. Dies
gilt auch dann, wenn der Dirigent in Deutschland ansässig ist und ihm
deshalb eine gesonderte Vergütung ausbezahlt wird, weil er seine
vertraglichen Verpflichtungen nicht gegenüber dem polnischen Orchester,
sondern gegenüber der Stadtgemeinde eingegangen ist (Artikel 8 Abs. 2
letzter Satz DBA-Deutschland).
5. August
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitGastspielGastspielvergütungAbzugssteuerOrchestererlassOrchesterReziprozitätUnterhaltungsdarbietungenUnterhaltungsdarbietungMusiker
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 1350/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17640
- Gültig
- 05.08.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF