Findok · EAS-Auskünfte
EAS 178
Polnisches Kammerorchester
geltende FassungEAS-Auskunft04 4003/2-IV/4/92vom 24.10.1992
Wortlaut laut Findok
Wird von einem österreichischen
Veranstaltungsunternehmen ein polnisches Kammerorchester für Gastkonzerte
in Österreich engagiert, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, von
den hiefür gezahlten Vergütungen den 20%igen Steuerabzug
gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG vorzunehmen. Nur für den Fall,
dass seitens des polnischen Kammerorchesters eine amtliche polnische
Bescheinigung erbracht werden kann, aus der hervorgeht, dass die Gastkonzerte in
Österreich im Rahmen eines von Polen gebilligten Kulturaustausches
stattfinden, kann der Steuerabzug auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2
DBA-Polen unterbleiben. Im Übrigen wird auf die im Erlass AÖFV. Nr.
230/1986 aufgezeigte Möglichkeit hingewiesen, derzufolge das polnische
Orchester eine DBA-konforme Steuerentlastung auch im Nachhinein durch Antrag auf
Steuerrückerstattung geltend machen kann.
Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 kann
das polnische Kammerorchester, wenn es von einem in Österreich
umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungsunternehmen engagiert wird (nicht sonach
wenn es von einer Stadtgemeinde im Rahmen ihrer umsatzsteuerlich nicht erfassten
hoheitlichen Tätigkeitssphäre engagiert wird) Umsatzsteuerfreiheit in
Anspruch nehmen.
24. Oktober
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975
RückerstattungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerOrchesterOrchestergastspielGastspielGastspielvergütungAbzugsbesteuerungAbzugssteuerUnterhaltungsdarbietungOrchestererlassKulturaustausch
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4003/2-IV/4/92
- Stammnummer
- 18310
- Gültig
- 24.10.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF