Findok · EAS-Auskünfte
EAS 122
Russisches Orchestergastspiel in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftM 1130/2/1-IV/4/92vom 05.05.1992
Wortlaut laut Findok
Nach Auffassung des Bundesministeriums
für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung
orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des
am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens
gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten
(ausgenommen die Baltischen Staaten) auszugehen sein. Daher kann auf der
Grundlage des Absatzes 5 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986, AÖF Nr.
230/1986, idF Nr. 139/1987, für ein Gastspiel des Staatlichen Orchesters
Sankt Petersburg die Befreiung von der Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG
in Anspruch genommen werden.
5. Mai
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
OrchesterOrchestererlassMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitGastspielGastspielvergütungSteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuerUnterhaltungsdarbietung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 1130/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18512
- Gültig
- 05.05.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF