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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 57

Tschechoslowakische Orchestergastspiele

geltende FassungEAS-AuskunftR 1876/1/-IV/4/91vom 10.12.1991

Wortlaut laut Findok

  Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich mehrere Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. März 1990, 86/13/0177, wird hingewiesen. Informationen über die steuerliche Behandlung ausländischer Künstler im allgemeinen und ausländischer Orchester im besonderen sind ferner in SWI 1991, Nr. 9 und Nr. 11, abgedruckt. Sofern dem inländischen Veranstalter Unternehmereigenschaft zukommt und ihm daher die Vorsteuerabzugsberechtigung zusteht, kann das ausländische Orchester von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 Gebrauch machen. 10. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastspielGastspielvergütungOrchestergastspielMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
R 1876/1/-IV/4/91
Stammnummer
18513
Gültig
10.12.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF