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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1991

Gastspiel einer Ballettgruppe des russischen Staatstheaters

geltende FassungEAS-AuskunftP 507/1-IV/4-02vom 04.02.2002

Wortlaut laut Findok

  Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV. Nr. 112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1 des Orchestererlasses kann daher bei einem Gastspiel der Ballettgruppe des russischen Staatstheaters in unmittelbarer Anwendung des nach wie vor anwendbaren österreichisch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommens der Steuerabzug nach § 99 EStG unterbleiben. Gemäß dem Abkommen (das keine "Künstlerklausel" nach dem Vorbild des Art. 17 OECD-MA enthält) kann bei Vorliegen einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auch die Gage des russischen Dirigenten ohne Einkommensteuerabzug ausgezahlt werden. 04. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Orchestererlassausländischer ChorGastspielausländische Ballettgruppeausländischer DirigentEinkommensteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 507/1-IV/4-02
Stammnummer
2048
Gültig
04.02.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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