Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1991
Gastspiel einer Ballettgruppe des russischen Staatstheaters
geltende FassungEAS-AuskunftP 507/1-IV/4-02vom 04.02.2002
Wortlaut laut Findok
Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV. Nr.
112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und
Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche
Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung
ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1 des
Orchestererlasses kann daher bei einem Gastspiel der Ballettgruppe des
russischen Staatstheaters in unmittelbarer Anwendung des nach wie vor
anwendbaren österreichisch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommens der
Steuerabzug nach § 99 EStG unterbleiben.
Gemäß dem Abkommen (das keine
"Künstlerklausel" nach dem Vorbild des Art. 17 OECD-MA enthält) kann
bei Vorliegen einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auch die Gage des
russischen Dirigenten ohne Einkommensteuerabzug ausgezahlt werden.
04. Februar
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Orchestererlassausländischer ChorGastspielausländische Ballettgruppeausländischer DirigentEinkommensteuerabzug
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 507/1-IV/4-02
- Stammnummer
- 2048
- Gültig
- 04.02.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF