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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 93

Tschechoslowakische und litauische Orchestergastspiele

geltende FassungEAS-AuskunftW 2115/1/1-IV/4/92vom 28.02.1992

Wortlaut laut Findok

  Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Orchester gemeinnützig tätig oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des VwGH 14.3.1990, 86/13/0177, wird hingewiesen. Keine inländische Abzugssteuerpflicht besteht hingegen nach dem österreichisch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen, das derzeit auch noch gegenüber Litauen angewendet wird. Auf Absatz 5 des "Orchestererlasses", AÖF Nr. 230/1986, idF AÖF Nr. 139/1987, wird hingewiesen. Vergütungen an litauische Orchester sind daher derzeit in Österreich steuerfrei. 28. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

OrchesterOrchestergastspielGastspielGastspielvergütungMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenOrchestererlassAbzugssteuerAbzugsbesteuerungSteuerabzugMitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 2115/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18398
Gültig
28.02.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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