Findok · EAS-Auskünfte
EAS 93
Tschechoslowakische und litauische Orchestergastspiele
geltende FassungEAS-AuskunftW 2115/1/1-IV/4/92vom 28.02.1992
Wortlaut laut Findok
Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich
Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung
gemäß
§ 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom
inländischen Veranstalter einzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob
das Orchester gemeinnützig tätig oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet
ist. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die
inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende
Erkenntnis des VwGH 14.3.1990, 86/13/0177, wird hingewiesen.
Keine inländische Abzugssteuerpflicht besteht hingegen
nach dem österreichisch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen, das
derzeit auch noch gegenüber Litauen angewendet wird. Auf Absatz 5 des
"Orchestererlasses", AÖF Nr. 230/1986, idF AÖF Nr. 139/1987, wird
hingewiesen. Vergütungen an litauische Orchester sind daher derzeit in
Österreich steuerfrei.
28. Februar
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
OrchesterOrchestergastspielGastspielGastspielvergütungMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenOrchestererlassAbzugssteuerAbzugsbesteuerungSteuerabzugMitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2115/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18398
- Gültig
- 28.02.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF