Findok · EAS-Auskünfte
EAS 370
Slowakischer Stadtchor
geltende FassungEAS-Auskunft04 4522/1-IV/4/93vom 30.12.1993
Wortlaut laut Findok
Eine slowakische Stadtgemeinde, die
einen Chor betreibt, wird hiebei nicht im Rahmen ihrer hoheitlichen Funktionen
tätig; vielmehr liegt eine "kaufmännische oder gewerbliche
Tätigkeit" im Sinne von Artikel 19 Abs. 2 DBA-CSSR vor, die eine
Steuerfreistellung der von der Stadtgemeinde an die Chormitglieder gezahlten
Vergütungen auf der Grundlage von Artikel 19 DBA-CSSR in Österreich
ausschließt. Österreichische Veranstalter, die slowakische
Stadtchöre engagieren, werden zur Vermeidung eines Haftungsrisikos nach den
Grundsätzen des "Orchestererlasses" (AÖF Nr.230/1986) den Steuerabzug
nach § 99 EStG vornehmen müssen.
30. Dezember
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 19 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitFreistellungAbzugsbesteuerungAbzugssteuerMusikerOrchestererlassUnterhaltungsdarbietungGastspielGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4522/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18025
- Gültig
- 30.12.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF